"Ideenwettbewerb Klimaschutz" von der nebenan-Stiftung

Der Ideenwettbewerb Klimaschutz nebenan ist mit 20.000 Euro dotiert und zeichnet die besten nachbarschaftlichen Ideen für Klimaschutz aus. Sie können sich bis zum 15. Mai 2022 dafür bewerben.

Ideenwettbewerb Klimaschutz nebenan

Zusammenfassung

Der Ideenwettbewerb Klimaschutz nebenan ist ein von der nebenan.de Stiftung gGmbH veranstalteter Wettbewerb (nachfolgend „Wettbewerb“ genannt), bei dem engagierte Personen, Nachbarschaftsgruppen, Nachbarschaftsinitiativen und Organisationen (nachfolgend “Teilnehmende” genannt) ihre Idee (nachfolgend „Bewerbung“ genannt) einreichen und sich so um das ausgeschriebene Preisgeld (nachfolgend „Preis“ genannt) zur Umsetzung ihres Vorhabens bewerben können.

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen“) beschreiben den Ablauf des Wettbewerbs, die Voraussetzungen zur Teilnahme sowie die Bekanntgabe der Nominierten und Preisträger:innen.

Unter Berücksichtigung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Auswahlkriterien trifft die nebenan.de Stiftung gGmbH unter allen Bewerbungen eine Vorauswahl. Aus diesen Nominierungen werden die zehn beliebtesten Ideen durch ein Online-Voting ermittelt, sie erhalten ein Startkapital von jeweils 1000 Euro. Zusätzlich wählt die nebenan.de Stiftung bis zu drei weitere Ideen aus, die ebenfalls jeweils 1000 Euro gewinnen. Zum Finale des Wettbewerbs werden aus diesen bis zu 13 beliebtesten Ideen durch eine Fachjury fünf Sieger-Ideen gekürt. Diese fünf Sieger-Ideen erhalten jeweils ein zusätzliches Preisgeld von 2000 Euro.

1. Veranstalterin und Jury

a. nebenan.de Stiftung: Der Wettbewerb wird von der nebenan.de Stiftung gGmbH, Köpenicker Straße 154, Berlin, Deutschland (nachfolgend „nebenan.deStiftung” genannt).

b. Jury: Die nebenan.de Stiftung überträgt die Auswahl der fünf finalen Gewinner-Ideen auf einen Fachbeirat (nachfolgend auch „Jury“ genannt). Diese bewertet bis Ende November die vom Publikum abgestimmten 10 Ideen zuzüglich der bis zu drei Lieblingsideen der nebenan.de Stiftung und wählt aus diesen fünf Sieger-Ideen aus. Der Fachbeirat besteht aus renommierten Expert:innen aus Kommunen, Wissenschaft, Politik, gemeinnützigen Organisationen und/oder Wohlfahrtsverbänden. Weitere Informationen zu den Jurymitgliedern werden auf der Wettbewerbswebsite unter www.klimaschutz-nebenan.de zur Verfügung gestellt.

2. Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen

Um einen Beitrag zum Wettbewerb einzureichen, müssen alle Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Die Teilnahmebedingungen werden den Teilnehmenden vor dem Absenden der Bewerbung auf der Website des Wettbewerbs unter www.klimaschutz-nebenan.de (nachfolgend „Website” genannt) zur Kenntnis gebracht. Mit Absenden der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Teilnahmebedingungen stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden und der nebenan.de Stiftung dar.

3. Teilnahmeberechtigung

Um zur Teilnahme berechtigt zu sein,

a. müssen die Teilnehmenden ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die natürliche Person, die die Bewerbung einreicht, hierzu vollumfänglich ermächtigt sein;

b. müssen die Teilnehmenden nachweisen, dass die Umsetzung des in der Bewerbung beschriebenen Vorhabens in Deutschland erfolgt;

c. müssen die Teilnehmenden innerhalb von 8 Wochen nach Bekanntgabe der Gewinner-Ideen mit der Umsetzung der Idee starten können bzw. einen verbindlichen Zeitplan für die deren Umsetzung einreichen;

d. müssen die Teilnehmenden nachweisen können, dass der Preis ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken in der Nachbarschaft zugutekommt;

e. dürfen die Teilnehmenden bei der Umsetzung des Vorhabens keine rechtswidrigen und diskriminierenden Einstellungs- oder Beschäftigungspraktiken (dies schließt Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlecht ein) oder sonstige rechtswidrige und diskriminierende Praktiken ausüben und

f. müssen sich die Teilnehmenden damit einverstanden erklären, dass, wenn ihnen ein Preis verliehen wird, sie das Preisgeld für die Umsetzung der Idee so einsetzen werden, dass das Ergebnis für alle Menschen unabhängig von ihrer Religion offen ist und nicht dem Ziel der Missionierung dient.

4. Bewerbungsfrist

Bewerbungen für den Wettbewerb können zwischen dem 30. März 2022 und dem 15. Mai 2022 (00:00 Uhr MESZ) über das Online-Formular auf der Website (www.klimaschutz-nebenan.de) eingereicht werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich.

5. Teilnahme am Wettbewerb

a. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

b. Um am Wettbewerb teilzunehmen und die eigene Bewerbung einzureichen, besuchen die Teilnehmenden innerhalb der Bewerbungsfrist die Website und befolgen die Anweisungen im Online-Formular. Hierbei sind Angaben zu den Kontaktdaten und zur Idee zu machen. Das Absenden der Bewerbung geschieht mittels des Buttons „IDEE HOCHLADEN“. Eine Änderung einzelner Punkte der Bewerbung ist zuvor möglich, Teilnehmende müssen jedoch beachten, dass sie ihre Bewerbung nicht mehr ändern können, nachdem sie sie mittels des Online-Formulars auf der Website abgesendet haben. Die Bewerbung kann im Online-Formular nicht zwischengespeichert werden.

c. Bei mehrfach eingereichten Bewerbungen zählt die jeweils zeitlich zuerst eingereichte.

d. Bewerbungen, die insgesamt oder teilweise unleserlich, unvollständig, gefälscht oder in irgendeiner Weise rechtsverletzend sind oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig und werden nicht berücksichtigt.

e. Die Teilnehmenden werden möglicherweise von der nebenan.de Stiftung aufgefordert, zusätzliche Informationen zur Bewerbung und den Initiator:innen nachzureichen.

6. Bewerbungsanforderungen

a. Die Bewerbung muss weiterhin folgenden Anforderungen entsprechen („Bewerbungsanforderungen“):

1. Sie darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend, verleumderisch sein oder Inhalt enthalten, der auf irgendeine Weise unangemessen, anstößig oder sexuell anzüglich ist, den Hass auf oder die Benachteiligung von einer Gruppe oder einer Person fördert oder dem Thema oder dem Geist des Wettbewerbs auf eine sonstige Weise widerspricht;

2. sie darf keine Inhalte, Materialien oder Elemente enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen;

3. sie muss ein unveröffentlichtes Original sein, das keine Inhalte, Materialien oder Elemente enthält, verkörpert oder auf sonstige Weise verwendet, die einem Dritten gehören, ausgenommen dass dieser Dritte hierzu schriftlich seine Erlaubnis erteilt hat und diese Inhalte, Materialien oder Elemente deutlich als solche zu erkennen sind;

4. sie darf keine Inhalte, Elemente oder Materialien enthalten, die die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatsphäre oder die geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen;v

5. sie muss in deutscher Sprache verfasst sein;

6. sie darf der Reputation der nebenan.de Stiftung nicht schaden.

b. Die nebenan.de Stiftung wird jede fristgerecht eingegangene Bewerbung prüfen, um sicherzustellen, dass sie die Bestimmungen der Teilnahmebedingungen erfüllt und insbesondere den Bewerbungsanforderungen entspricht.

c. Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die eine Bewerbung eingereicht haben, welche den Bestimmungen der Teilnahmebedingungen nicht genügen, oder gegen diese verstoßen, nach alleinigem Ermessen jederzeit vom Wettbewerb auszuschließen (siehe hierzu auch unten Ziff. 16).

7. Beurteilung und Auswahl der Bewerbungen

a. Unter allen Bewerbungen treffen Expert:innen der nebenan.de Stiftung unter Berücksichtigung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Auswahlkriterien (siehe hierzu nachfolgende Ziff. 8). eine Vorauswahl (Nominierungsphase). Die ausgewählten Ideen werden auf der Website als “nominierte Ideen” bekanntgegeben.

b. Die Bekanntgabe der Vorauswahl nominierter Ideen erfolgt bis zum 26. Juli 2022 online sowie per E-Mail an die jeweiligen in der Bewerbung genannten Ansprechpartner:innen. Ein schriftliches Feedback, warum Bewerbungen es nicht in die Vorauswahl geschafft haben, erfolgt nicht.

c. Anschließend bewerten die Besucher:innen der Website die nominierten Ideen und vergeben ihre Stimme. Pro Person kann nur eine Stimme vergeben werden (Online-Voting).

d. Die eingegangenen Stimmen werden durch die nebenan.de Stiftung ausgezählt und die zehn Ideen mit den meisten Stimmen ermittelt. Die Bekanntgabe dieser Publikumssieger erfolgt bis spätestens 20. September 2022. Zusätzlich wählt die nebenan.de Stiftung bis zu drei weitere nominierte Ideen aus, die ebenfalls prämiert werden. Diese bis zu 13 Ideen werden per E-Mail kontaktiert und auf der Website vorgestellt.

e. Im Anschluss bewertet die Jury, bestehend aus dem Fachbeirat, die bis zu 13 beliebtesten Ideen und wählt daraus die fünf finalen Sieger-Ideen. Die Bekanntgabe der finalen Sieger-Ideen erfolgt bis spätestens 29. November 2022 online sowie per E-Mail an die jeweiligen in der Bewerbung genannten Ansprechpartner:innen.

f. Alle Gewinner-Ideen werden auf der Wettbewerbswebsite entsprechend gekennzeichnet. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden.

8. Wettbewerbskriterien

Alle Bewerbungen werden in der Vorauswahl durch die nebenan.de Stiftung und von einer Jury, bestehend aus dem Fachbeirat, nach folgenden Kriterien bewertet:

1. Klimaschutz – Lässt sich durch diese Idee ein konkreter Beitrag zum Klimaschutz erreichen?

2. Partizipationspotenzial – Lässt sich eine möglichst große Zahl und Vielfalt von Menschen in der Nachbarschaft für den Klimaschutz gewinnen?

3. Umsetzbarkeit – Lässt sich diese Idee realistisch verwirklichen?

4. Langfristigkeit – Hat die Idee das Potenzial dauerhaft etabliert zu werden?

5. Vorbildcharakter – Ist diese Idee auch in anderen lokalen Umgebungen (Stadtvierteln, Dörfern) adaptierbar?

Die Auswahlkriterien zielen bewusst nicht auf wissenschaftliche Exzellenz, sondern auf Ideen, die gut umgesetzt werden können, andere Menschen mit einbeziehen und dadurch als Modellprojekte für unterschiedliche Nachbarschaften in ganz Deutschland dienen können.

9. Preise

a. Der Ideenwettbewerb Klimaschutz nebenan ist mit 20.000 Euro dotiert und zeichnet die besten nachbarschaftlichen Ideen für Klimaschutz aus:

1. die durch das Online-Voting ermittelten 10 Publikumssieger:innen sowie die bis zu drei durch die nebenan.de Stiftung gekürten Ideen werden mit einem Preisgeld in Höhe von je 1000 Euro prämiert;

2. die finalen durch die Jury gekürten fünf Sieger-Ideen werden mit einem Preisgeld in Höhe von je 2000 Euro prämiert.

b. Alle Gewinner-Ideen werden in einer (Online-)Publikation der nebenan.de Stiftung veröffentlicht.

c. Die Bekanntgabe der 10 Publikumssieger:innen sowie der bis zu drei Ideen, die die nebenan.de Stiftung ausgewählt hat, erfolgt im September 2022, die Bekanntgabe der finalen Sieger-Ideen Ende November 2022.

10. Verwendung der Preise

a. Alle Preise müssen projektbezogen für die Umsetzung oder Erweiterung des in der Bewerbung beschriebenen Vorhabens verwendet werden.

b. Die Umsetzung der Idee sollte innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des Preisgeldes starten oder innerhalb dieses Zeitraums durch die Vorlage eines verbindlichen Zeitplans in Aussicht gestellt werden.

c. Das Preisgeld muss innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt komplett ausgegeben werden.

d. Eine Übertragung der Preise oder ein Umtausch ist nicht gestattet.

11. Steuern

Für den Erhalt des Preisgeldes müssen Preisträger:innen der nebenan.de Stiftung zwingend alle Dokumente vorlegen, die von der nebenan.de Stiftung verlangt werden, um allen geltenden Steuergesetzen zu entsprechen. Alle Preise verstehen sich als Nettoangaben. Für alle auf die Preise anfallenden Steuern sind ausschließlich die Preisträger:innen verantwortlich.

12. Geistiges Eigentum, Einräumung von Nutzungsrechten

a. Etwaige Urheberrechte an den eingereichten Ideen und Bildern bzw. Videos verbleiben bei den Einreichenden.

b.Die Teilnehmenden räumen der nebenan.de Stiftung jedoch ein nicht ausschließliches, unentgeltliches, unbefristetes, unwiderrufliches und unterlizenzierbares Recht ein, alle Materialien, einschließlich der Bewerbung(en), etwaiger Marketingmaterialien und einschließlich der Aufmachung, des Logos bzw. der Logos der Teilnehmenden bzw. der mit ihnen verbundenen Organisation(en), die in der Bewerbung und den etwaigen Marketingmaterialien enthalten sind und auf der Website oder bei der nebenan.de Stiftung als Teil der Bewerbung eingereicht werden – insbesondere Bilder, Fotos, Kommentare, Informationen, Text, Videos, Feedback, kreative Ideen, Vorschläge oder sonstige Materialien (nachfolgend “Beitrag” genannt) – in Verbindung mit dem Wettbewerb insgesamt oder teilweise auf jeglichen Medien, über jegliche Kanäle oder Technologien, on und offline, körperlich wie unkörperlich nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen zu nutzen, wie insbesondere das Recht, den Beitrag ganz oder teilweise

1. zu hosten, speichern, vervielfältigen, verbreiten, auszustellen, aufzuführen oder sonst öffentlich wiederzugeben (insbesondere öffentlich zugänglich zu machen, zu senden) und auf sonstige Weise zu nutzen;

2. zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, umzugestalten und umzuarbeiten (einschließlich des Rechts zur Übersetzung), abgeleitete und/oder neue Werke in Ableitung und/oder auf Grundlage des lizenzierten Beitrags oder Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verwerten;

3. Kopien vom lizenzierten Beitrag oder Teile davon herzustellen und zu verbreiten und den lizenzierten Beitrag ganz oder teilweise öffentlich wiederzugeben und sonst der Öffentlichkeit öffentlich zugänglich zu machen;

den lizenzierten Beitrag oder Teile davon mit anderen Inhalten zu kombinieren und in Verbindung mit sämtlichen anderen Inhalten zu nutzen.

c. Die nebenan.de Stiftung ist dagegen nicht verpflichtet, die Beiträge der Teilnehmenden zu verwenden.

Um die Prüfung der Bewerbung durchzuführen, kann die nebenan.de Stiftung die Bewerbung bzw. Beiträge zudem gegenüber ihren Mitarbeiter:innen und ihren jeweiligen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen allein zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs offenlegen.

13. Datenschutz

a. Personenbezogene Daten, die bei der Bewerbung angegeben werden, können für die Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs erfasst, verarbeitet, gespeichert und mit den Jurymitgliedern geteilt werden.

b. Soweit die nebenan.de Stiftung personenbezogene Daten von den Teilnehmenden erhebt, verarbeitet oder nutzt, geschieht dies selbstverständlich unter Beachtung der strengen Vorschriften des einschlägigen deutschen und europäischen Datenschutzrechts.

c. Die Daten (Name, E-Mail-Adresse und Postanschrift) der Teilnehmenden werden darüber hinaus dafür genutzt, den Teilnehmenden Informationen über den Wettbewerb zukommen zu lassen. Separat können die Teilnehmenden darin einwilligen, über die Projekte und Arbeit der nebenan.de Stiftung per Newsletter informiert zu werden. Dieser Nutzung können die Teilnehmenden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

Weitere Details zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

14. Garantie und Freistellungspflichtung

Die Teilnehmenden garantieren, dass sie die ausschließlichen Inhaber:innen der für die eingereichte Bewerbung erforderlichen Rechte sind und dass sie zur Einreichung der Bewerbung beim Wettbewerb und zur Einräumung der notwendigen Nutzungsrechte befugt sind. Die Teilnehmenden garantieren, dass sie keine Bewerbung einreichen, die

1. Eigentumsrechte, Rechte am geistigen Eigentum, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Rechte auf Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte oder Vertraulichkeitspflichten; oder

2. vertrauliche oder geschützte Informationen beinhaltet oder

3. auf sonstige Weise gegen geltendes Recht verstößt.

b.Die Teilnehmenden werden die nebenan.de Stiftung und deren Mitarbeiter:innen von allen Schäden und Aufwendungen freistellen, die sich

1. aus einem Verstoß gegen eine der vorgenannten Garantien oder

2. aus der Nichteinhaltung dieser Teilnahmebedingungen seitens der Teilnehmenden ergeben.

15. Haftung

a.Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen, haftet die nebenan.de Stiftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.

b. Bei durch die nebenan.de Stiftung oder ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die nebenan.de Stiftung nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

c. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

d. Im Übrigen ist die Haftung der nebenan.de Stiftung ausgeschlossen.

16. Vorbehalt der Einstellung des Wettbewerbs und Ausschluss

a. Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit, auch teilweise, einzustellen, auszusetzen, zu ändern oder aufzuschieben, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

b. Des Weiteren behält sich die nebenan.de Stiftung das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, wenn sie den Teilnahmebedingungen nicht genügen oder gegen sie verstoßen (siehe bereits oben Ziff. 6 (c).

c. Bei Vorliegen folgender weitere Gründe kann die nebenan.de Stiftung Teilnehmende ebenfalls nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb ausschließen:

1. Wenn Teilnehmende den Wettbewerb behindern oder beeinträchtigen, die Website manipulieren oder

2. wenn die nebenan.de Stiftung vernünftigerweise davon ausgehen darf, dass Teilnehmende versucht haben, die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs durch Betrug, Täuschung oder sonstige rechtsverletzende Handlungen zu beeinflussen oder

3. wenn Teilnehmende die nebenan.de Stiftung oder andere Organisationen im Rahmen des Wettbewerbs stören, bedrohen oder belästigen,

4. wenn Teilnehmende in Zusammenhang mit dem Wettbewerb falsche Angaben bezüglich Identität, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Rechteinhaberschaft machen.

d.Werden Teilnehmende aus irgendeinem Grund vom Wettbewerb ausgeschlossen, wird stattdessen nachrückend die Bewerbung, die Nominierung bzw. die Sieger-Idee ausgewählt, die die nächsthöchste Wertung nach Stimmzahl der Stimmen des Online-Votings bzw. der Jury bekommen hat.

17. Eigenständigkeit

Unter keinen Umständen kann die Einreichung einer Bewerbung beim Wettbewerb, die Verleihung eines Preises, die Durchführung des Wettbewerbs oder eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen als Angebot oder Vertrag über ein Arbeitsverhältnis, ein Vertretungsverhältnis, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture mit der nebenan.de Stiftung ausgelegt werden.

18. Verbraucherstreitschlichtung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

a. Zur Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

b. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Die Parteien vereinbaren in Bezug auf diese Teilnahmebedingungen, soweit rechtlich zulässig, Berlin als ausschließlichen Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.